Schulpflege
Die Schulpflege trägt die Gesamtverantwortung für die Schule. Sie ist in erster Linie für die politisch-strategische Führung der Schule verantwortlich.
Interessenbindung
Das per 1. Januar 2018 in Kraft getretene Gemeindegesetz des Kantons Zürich schreibt vor, dass die Mitglieder der Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen.
Dementsprechend wurden die Interessenbindungen erstmals für die Legislaturperiode 2018 bis 2022 offengelegt.
Als Interessenbindungen gelten: Haupt- und allfälliger Nebenerwerb, die Tätigkeit und Organstellung in Führungs- und Aufsichtsgremien, eine dauernde Leitungs- und Beratungsfunktion sowie die Mitgliedschaft oder Mitwirkung in Kommissionen.
Die Behördenmitglieder deklarieren ihre Interessenbindungen selbst. Die Angaben werden nicht überprüft oder verifiziert, sondern im gemeldeten Umfang publiziert.
Dokumente
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Interessenbindung_Stand_Juli_2022.pdf | Download | 0 | Interessenbindung_Stand_Juli_2022.pdf |
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