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Erneuerungswahlen

Im Jahr 2026 finden Gesamterneuerungswahlen für die Schulpflege der sek mättmi statt.
An dieser Stelle finden Sie die aktuellen Informationen zu diesen Erneuerungswahlen.
Vielen Dank für Ihr Interesse.

Wahlvorschläge
In Anwendung von Art. 6 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde, bzw. Art. 8 der Gemeindeordnung der Sekundarschule Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 4. Dezember 2025 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Mettmenstetten einzureichen.

Link zur Wahlanordnung

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 26. September 2025 sind innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden, welche in Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht werden. 

Link zu den provisorischen Wahlvorschlägen

Wahlerklärung für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten für die Amtsdauer 2026 - 2030, stille Wahl zustande gekommen

Auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten für die Amtsdauer 2026 - 2030 sind weniger Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a des Gesetzes über die politischen Rechte [GPR, LS 161]).

Link zur Wahlerklärung

Die fehlende fünfte Person wird nun an der Urne gewählt.
Der erste Wahlgang findet am 8. März 2026 statt.