Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026 bis 2030
Im Jahr 2026 finden Gesamterneuerungswahlen für die Schulpflege der sek mättmi statt. An dieser Stelle finden Sie die aktuellen Informationen zu diesen Erneuerungswahlen. Vielen Dank für Ihr Interesse.
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden, welche in Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht werden.
Wahlerklärung für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten für die Amtsdauer 2026 - 2030, stille Wahl zustande gekommen.
Auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten für die Amtsdauer 2026 - 2030 sind weniger Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a des Gesetzes über die politischen Rechte).
Die fehlende fünfte Person wird nun an der Urne gewählt.
Der erste Wahlgang findet am 8. März 2026 statt. Den Stimmberechtigten wird ein leerer Wahlzettel zur Verfügung gestellt, auf dem sie die Person, die sie als fünftes Mitglied der Schulpflege der sek mättmi wählen möchten, klar und eindeutig bezeichnen. Am 8. März 2026 ist für eine erfolgreiche Wahl das absolute Mehr erforderlich. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass am 8. März 2026 niemand die Wahl in die Schulpflege schaffen wird.
Am 14. Juni 2026 findet der zweite Wahlgang, wieder mit leerem Wahlzettel, statt. Für eine erfolgreiche Wahl ist dann nur noch das einfache Mehr erforderlich.