Talentcoach für Sporttalente
Im Sport herausragende Schülerinnen und Schüler werden mit einer "Swiss Olympic Talent Card" als Sporttalent anerkannt. Die sek mättmi unterstützt diese Sporttalente. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die weiteren Voraussetzungen und die Zusammenarbeit mit unserem Talentcoach.
Auch auf der Website des Volksschulamts des Kantons Zürich finden Sie Informationen zur Dispensation von Sporttalenten und die erforderlichen Dokumente.
Kontaktdaten Talentcoach
Andrea Luca Rüppel
079 297 75 93
Zweck des TalentstatusDer Talentstatus ermöglicht Jugendlichen mit aussergewöhnlichem Trainingsaufwand eine Stundenplanerleichterung in Form einer Dispensation vom regulären Unterricht, um Training oder Wettkämpfe wahrnehmen zu können.
Die sek mättmi unterstützt damit die Vereinbarkeit von schulischer Bildung und leistungsorientierter Förderung. |
Rolle des TalentcoachDer Talentcoach ist die zentrale Ansprechperson für alle Anliegen rund um den Talentstatus. Seine Aufgaben sind insbesondere: ▪ Beratung von Eltern, Erziehungsberechtigten und Schüler und Schülerinnen ▪ Entgegennahme und Prüfung von Dispensationsanträgen ▪ Abklärungen mit Trainer/Trainerinnen, Klassenlehrpersonen und Schulleitung ▪ Koordination der Dispensationen ▪ Coachinggespräche mit allen Jugendlichen der sek mättmi, die einen Talentstatus haben ▪ Ansprechperson bei zusätzlichen Absenzen, Trainingslagern oder Wettkämpfen ▪ Begleitung der jährlichen Verlängerung von allfälligen Dispensationen
Der Talentcoach sorgt für ein einheitliches Verfahren, Transparenz und eine Entlastung der Klassenlehrpersonen. |
Wer gilt als Sporttalent?Für die Anerkennung eines Sporttalents orientiert sich der Kanton Zürich an den Kriterien von Swiss Olympic: Mit einer «Swiss Olympic Talent Card» werden Jugendliche als Sporttalent anerkannt. Unterschieden wird zwischen «Swiss Olympic Talent Card» lokal, regional und national.
Als Richtwert für die Notwendigkeit einer Stundenplanerleichterung gilt ein Trainingsumfang von rund 10 Trainingsstunden pro Woche (Montag bis Freitag) bzw. 15 Trainingsstunden pro Woche (inkl. Wochenende). Unterschiede ergeben sich durch die Individualität der einzelnen Sportarten sowie der Sportlerinnen und Sportler.
Auch ohne Swiss Olympic Talent Card kann eine Stundenplanerleichterung beantragt werden, sofern ein entsprechender Leistungsnachweis vorliegt.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument vom Sportamt des Kanton Zürichs. |
Ablauf zur Beantragung einer StundenplanerleichterungDer Ablauf basiert auf den kantonalen Vorgaben und dem schulinternen Talentcoach-System.
- Anfrage: Eltern/Erziehungsberechtigte und Sporttalent melden sich beim Talentcoach.
- erste Grundabklärung: Der Talentcoach klärt den Trainingsumfang, die Belastungssituation sowie die benötigten Unterlagen für das Dispensationsgesuch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Sporttalent ab.
- Einreichen des Antrags: Eltern/Erziehungsberechtigte und Sporttalent reichen die benötigten Unterlagen ein.
- Abklärungen durch den Talentcoach: Der Talentcoach prüft den Antrag, indem er mit Trainern/Trainerinnen, der Klassenlehrperson und dem Sporttalent Rücksprache hält. Ziel ist es, eine ganzheitliche Einschätzung der sportlichen und schulischen Belastung zu erhalten.
- Bestätigung durch die Klassenlehrperson: Die Klassenlehrperson beurteilt die Vereinbarkeit mit dem Unterricht sowie die Auswirkungen auf Lernfortschritt und Verhalten. Bei Zustimmung erfolgt die Weiterleitung an die Schulleitung.
- Entscheid der Schulleitung: Die Schulleitung entscheidet über das Dispensationsgesuch.
- laufende Begleitung: Der Talentcoach führt pro Semester ein Coachinggespräch mit dem Sporttalent zur Reflexion von Belastung, schulischer Entwicklung, sportlichen Zielen und allfällige Anpassungen.
- Erneuerung der Anerkennung des Talentstatus: Die Anerkennung eines Talentstatus und eine allfällige sich daraus ergebende Dispensation gilt jeweils für ein Schuljahr und muss für jedes Schuljahr erneuert werden. Ansprechperson ist auch hier der Talentcoach.
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