Schulpflege
Die Schulpflege trägt die Gesamtverantwortung für die sek mättmi. Sie ist in erster Linie für die strategische Führung der sek mättmi verantwortlich.
InteressenbindungDas per 1. Januar 2018 in Kraft getretene Gemeindegesetz des Kantons Zürich schreibt vor, dass die Mitglieder der Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen.
Als Interessenbindungen gelten: Haupt- und allfälliger Nebenerwerb, die Tätigkeit und Organstellung in Führungs- und Aufsichtsgremien, eine dauernde Leitungs- und Beratungsfunktion sowie die Mitgliedschaft oder Mitwirkung in Kommissionen.
Die Behördenmitglieder deklarieren ihre Interessenbindungen selbst. Die Angaben werden nicht überprüft oder verifiziert, sondern im gemeldeten Umfang publiziert. |
LegislaturzieleDie Legislaturziele für die Legislaturperiode 2026 bis 2030 werden hier publiziert, sobald diese von der Schulpflege festgelegt wurden. |