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Schulweg

Schule und Lehrpersonen tragen die Verantwortung für das Wohlergehen der Jugendichen während der Unterrichtszeit. Dies umfasst den Zeitraum vom Eintreffen auf dem Schulareal (in der Regel fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn) bis zum Ende des Schulunterrichts.
Die Obhutspflicht der Schule endet, wenn die Jugendlichen das Schulareal verlassen. Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern (§66 Absatz 2 Volksschulverordnung).
Jugendliche sollen den Schulweg alleine bewältigen können.

Allen Schülerinnen und Schülern steht auf dem Schulareal ein gedeckter Veloparkplatz zur Verfügung.
Den Jugendlichen mit den Wohnorten Knonau, Maschwanden, Rossau, Herferswil, Dachlissen, Grossholz und Grüt steht bei Bedarf ein Töffli-Parkplatz zur Verfügung. Die dafür erforderliche Vignette ist in der Schulverwaltung erhältlich.

Die Jugendlichen werden angehalten, die Velowege zu benutzen und die Verkehrsregeln einzuhalten. Ein gut in Stand gehaltenes Velo bzw. Töffli mit vollständiger Ausrüstung trägt ebenfalls zur Verkehrssicherheit bei.

UND - Kluge Köpfe schützen sich.

Während der Wintermonate (namentlich zwischen Oktober und März) können die Schülerinnen und Schüler aus Herferswil den öffentlichen Bus benutzen. Weitere Details können dem Reglement "Schulweg" (Reiter Verwaltung - Rechtssammlung - Reglement Nummer 3.2) entnommen werden.