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Bezug von Jokertagen


Gemäss Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben.
Die Sekundar- und Primar-Schulpflegen der Kreisgemeinden Knonau, Maschwanden und Mettmenstetten haben dazu ein einheitliches Reglement geschaffen.


 
Hier finden Sie das Reglement / Handhabung Jokertage Reglement_Jokertage.pdf (65.8 kB)