Bezug von Jokertagen
Gemäss Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Die Sekundar- und Primar-Schulpflegen der Kreisgemeinden Knonau, Maschwanden und Mettmenstetten haben dazu ein einheitliches Reglement geschaffen.
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