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Bezug obligatorischer Lehrmittel für PrivatschülerInnen

Schülerinnen und Schüler, die eine Privatschule besuchen oder privat unterrichtet werden, sind berechtigt, obligatorische Lehrmittel der Volksschule bei der Schule ihres Wohnorts gratis zu beziehen.

Bitte wenden Sie sich im konkreten Fall an die Schulverwaltung der sek mättmi.